Der Elternrat der Klasse
Aus der Mitte der Eltern einer Klasse wird ein Elternsprecher und dessen Stellvertreter gewählt.
Er unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule bei Angelegenheiten der Schule und außerschulischer Aktivitäten (z.B. Probleme in der Klasse, Ausfahrten und Veranstaltungen, Themenelternabende etc.)
Die Elternversammlung (Elternabend) tritt mindestens ein mal im Schulhalbjahr zusammen. Der Elternsprecher lädt dazu ein, bereitet sie vor und leitet sie.
Grundlagen hierzu finden sich im § 45 Schulgesetz und §§ 3 – 11 Elternmitwirkungsverordnung.
Der Elternrat der Schule
Der Elternrat bildet sich aus den Elternsprechern der Klassen.
Er ist die Interessenvertretung der Eltern an der Schule, gegenüber dem Schulträger sowie den Schulaufsichtsbehörden und unterstützt die Elternarbeit in den Klassen.
Er erhält durch die Schulleitung Informationen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und informiert dann die Eltern in den Klassen.
Er arbeitet nach einer Geschäftsordnung, der Elternmitwirkungsverordnung, §§ 12 – 15.
Weitere Grundlagen finden sich im § 47 Schulgesetz
Die Schulkonferenz
Ihre Bedeutung erklärt sich im § 43 Schulgesetz, da sie mit der gleichen Anzahl von Lehrern und Eltern besetzt ist. Weitere Vorschriften finden sich in der Schulkonferenzverordnung.
Als gemeinsames Organ soll sie das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern fördern.
Über sie kann die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mitgestaltet werden.
Sie tagt mindestens ein mal im Schulhalbjahr.