Der Elternrat bildet sich aus den Elternsprechern der Klassen.
Er ist die Interessenvertretung der Eltern an der Schule, gegenüber dem Schulträger sowie den Schulaufsichtsbehörden und unterstützt die Elternarbeit in den Klassen.
Er erhält durch die Schulleitung Informationen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und informiert dann die Eltern in den Klassen.
Er arbeitet nach einer Geschäftsordnung, der Elternmitwirkungsverordnung, §§ 12 – 15.
Weitere Grundlagen finden sich im § 47 Schulgesetz